NABU- Vortrag zum Thema Vögel füttern und das Anbringen von Nisthilfen
Am vergangenen Samstag fanden sich im NABU- Garten in Geisenheim einige Interessierte ein,
die sich über Hilfen für Vögel informieren wollten. Detlef Bendinger, Ansprechpartner für
solche Fragen beim NABU- Rheingau, gestaltete ein vielseitiges Aufklärungspaket. Er
berichtete u.a., dass der Gesetzgeber das Füttern von Singvögeln auf dem Balkon erlaubt. Um
vorzubeugen, dass sich Nachbarn gegebenenfalls gestört fühlen, sollten die Vögel an eine
geeignete und gut platzierte Futterstelle gelockt werden. So könnte ein über das
Balkongeländer angebrachtes Futterhäuschen durch die herabfallenden Samenreste den
Untermieter verärgern.
Ebenso darf man Nisthilfen am Haus befestigen. Wenn man dafür in die Fassade bohrt, so
berichtete er, sollte man sich vorher beim Besitzer erkundigen, ob er dies genehmigt. Ist ein
Balken vorhanden, bietet es sich an mit einem Gurt zur Fixierung zu arbeiten.
Das Füttern von Enten und Gänse am Rhein, ist mittler- weile zum gut gemeinten Volkssport geworden. Aus großen Brotbeuteln werden die Tiere mit vermeintlichen Leckereien versorgt. Leider werden die Vögel dadurch krank und entwickeln durch die Mangelernährung etwa den sogenannten Kippflügel, eine im Alter irreparable Fehlstellungen der Flügelfedern. Damit können die Tiere nicht mehr fliegen. Sie sind zwar weiter lebensfähig, doch bedeutet die Einschränkung erheblichen Stress für den Wasservogel. Wenn trotz Verbot gefüttert wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und die Gemeinde kann ein Bußgeld verhängen.
Ebenso referierte Detlef Bendinger weiter, dass falsches Füttern von Jungvögeln dazu führen kann, dass sie qualvoll sterben. Daher sollten bei Bedarf unbedingt Tierauffangstationen kontaktiert werden, die sich dann um die weitere artgerechte Versorgung kümmern.
Jedoch ist manchmal die Hilfe nicht, so wie es scheint, angemessen. In dieser Jahreszeit sieht man vielerorts hilflos wirkende tapsig hopsende Jungvögel mit relativ vollständigen Gefieder auf dem Boden verharren. Sie machen ihre „ersten Ausflüge“ und werden von ihren Eltern weiter versorgt. Sie können getrost sitzen gelassen werden. Sollte sich das Tier an einer gefährlichen Stelle aufhalten, kann es in ein nahegelegenes Versteck gesetzt werden, die Vogeleltern stören sich nicht am menschlichen Geruch. Über Bettelrufe werden die Kleinen wieder von ihren Eltern aufgefunden.