Verhaltenshinweise bei einer Begegnung mit einem Wolf

Detlef Bendinger vom NABU Rheingau möchte Verunsicherte beruhigen und Verhaltenshinweise geben

Waldbesucher sind nicht gefährdet durch Wölfe, da sind Begegnungen mit Wildschweinen eher ein Grund zur Vorsicht. Im Falle einer äußerst seltenen Begegnung mit einem Wolf gelten im Prinzip die gleichen Grundregeln wie mit anderen Wildtieren auch.

  • Abstand halten und sich langsam zurückziehen.
  • Wenn Sie sich unwohl fühlen, machen Sie sich groß, klatschen oder rufen Sie laut.
  • Den Tieren nicht folgen, Jungtiere nicht anfassen oder aufnehmen.
  • Bauten oder Wurfhöhlen nicht aufsuchen.
  • Tiere niemals füttern.
  • Hunde immer an der Leine und nahe am Menschen führen.
  • Jogger, Radfahrer oder Reiter sind für Wölfe keine „Beute“.
  • Es empfiehlt sich grundsätzlich im Wald Augen und Ohren offen zu halten (keine Kopfhörern o.ä.).  

Melden Sie Ihre Beobachtung beim Wolfszentrum der HLNUG. Sollten Sie trotz Ihrer eventuellen Aufregung in Ruhe und mit Bedacht ein Bild machen können, dient dieses zur Dokumentation Ihrer Meldung. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den/die zuständigen Wolfsberaterter der Region (links hierzu finden Sie nachstehend).

 

Verhaltenshinweise vom NABU finden Sie hier.

Aktuelle und fundierte Informationen zu Wölfen in Hessen stellt das Wolfszentrum des HLNUG zur Verfügung.

Regionale Wolfsberater können Sie hier